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Vertrag & Regeln AGB für Imprego Adressschutz nur mit wirksamer digitaler Vollmacht Betreiber: Vosz-IT & More
Zur digitalen Vollmacht
Imprego | Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB & Vertragslogik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Leistungen von Imprego als Angebot von Vosz-IT & More. Sie betreffen insbesondere Impressumsservice, Adressschutz, Postannahme, digitale Bereitstellung, Originalweiterleitung, Domains, E-Mail-Einrichtungen, digitale Projektleistungen und zugehörige Nebenleistungen. Für Leistungen im Bereich Adressschutz, c/o-Nutzung, Postannahme und digitale Weiterleitung ist die wirksam abgegebene digitale Vollmacht im für den vereinbarten Leistungsumfang vorgesehenen Formular zwingende Voraussetzung. Sie regeln außerdem, wann Leistungen als erbracht gelten, wie Zusatzleistungen vereinbart werden und wie Vertraulichkeit bei der Bearbeitung von Sendungen gewahrt wird.

Eigene AGB für Imprego Stand 07.09.2026 Adressschutz nur mit wirksamer Vollmacht 1/3/5 Bearbeitungstage und Vertraulichkeit klar geregelt

Geltungsbereich

Die Grundlinie für Imprego: was diese AGB abdecken und wer rechtlich dahintersteht.

Basis

1. Für welche Leistungen diese AGB gelten

Diese AGB gelten für alle über Imprego angebotenen Leistungen von Vosz-IT & More, insbesondere für Impressumsservice, Adressschutz, Bereitstellung einer Impressumsanschrift, c/o-Nutzung, Postannahme, digitale Bereitstellung, Originalweiterleitung, Domain- und E-Mail-Einrichtungen, technische Einrichtung, Formularstrecken, digitale Projektleistungen sowie sonstige im Angebot, auf der Website, in Nachrichten oder in einer Bestätigung bezeichnete Zusatzleistungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Vosz-IT & More stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Betreiberstruktur und Vertragspartner

Imprego ist ein Angebot und Markenauftritt von Vosz-IT & More. Vertragspartner und rechtlicher Anbieter ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Vosz-IT & More, Inhaber Dieter Voß.

Marke, Auftritt und Leistungsebene können unter dem Namen Imprego erscheinen. Rechtlich maßgeblich für Vertrag, Abwicklung und Anbieterkennzeichnung bleibt jedoch Vosz-IT & More, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.

Vertrag, Leistungen und Annahme

Hier steht, was Imprego leistet, wann ein Vertrag entsteht und wann einzelne Leistungen als erbracht gelten.

Ablauf

3. Vertragsgegenstand

Imprego bietet je nach Buchung standardisierte oder individuell angepasste Leistungen an. Dazu können insbesondere die Bereitstellung einer Impressumsanschrift, Adressschutz, Postannahme, digitale Bereitstellung, Weiterleitungsleistungen, Domain- und E-Mail-Einrichtungen, technische Unterstützung, Formularstrecken, digitale Projektleistungen sowie sonstige im Angebot bezeichnete Zusatzleistungen gehören.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Imprego keine Rechtsberatung, steuerliche Beratung oder inhaltliche Prüfung von Schreiben, Behördenpost oder Rechtsdokumenten. Der Kunde bleibt für seine rechtlichen Angaben, Fristen und Inhalte selbst verantwortlich.

4. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in Nachrichten stellt noch kein bindendes Vertragsangebot dar. Eine Anfrage, Bestellung, Buchungsanfrage oder Reservierung des Kunden ist zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Vosz-IT & More die Anfrage ausdrücklich annimmt oder mit der Leistungsausführung beginnt, insbesondere durch Übersendung von Zugangsdaten, Einrichtungsbestätigung, Freischaltung, Domain- oder E-Mail-Bereitstellung, Annahmebestätigung, Rechnungsstellung oder sonstige erkennbare Ausführung der gebuchten Leistung.

5. Leistungserbringung und Zeitpunkt der Erfüllung

Der Zeitpunkt der Leistungserfüllung richtet sich nach der Art der jeweils gebuchten Leistung. Eine Leistung gilt insbesondere dann als erbracht, wenn die vereinbarte Einrichtung vorgenommen, Zugangsdaten übermittelt, die Impressumsanschrift zur vertraglich vereinbarten Nutzung bereitgestellt, eine Domain registriert oder eingerichtet, ein E-Mail-Postfach angelegt, ein Scan an die hinterlegte E-Mail-Adresse abgesendet oder eine Originalsendung zur physischen Weiterleitung an den Versanddienstleister übergeben wurde.

Bei fortlaufenden Leistungen gilt die Leistung als erbracht, sobald die jeweilige vertraglich geschuldete Bereitstellung oder laufende Betreuung im vereinbarten Umfang erfolgt. Projektbezogene oder individuell abgestimmte Leistungen gelten als erbracht, sobald die vereinbarte Teilleistung oder Endleistung bereitgestellt, übersendet oder vom Kunden erkennbar genutzt, verwertet oder freigegeben wurde.

6. Änderungen, Ergänzungen und Zusatzleistungen

Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen mindestens der Textform, etwa per E-Mail, Messenger-Nachricht, Bestätigung oder sonstiger nachweisbarer digitaler Vereinbarung.

Zusatzleistungen können gesondert vergütet werden. Soweit sich aus Angebot, Bestätigung oder Preisinformation nichts anderes ergibt, ist Vosz-IT & More nicht verpflichtet, über den ausdrücklich vereinbarten Umfang hinausgehende Leistungen ohne gesonderte Vereinbarung zu erbringen.

7. Bereitstellung und zulässige Nutzung der Impressumsanschrift

Während der Vertragslaufzeit darf der Kunde die bereitgestellte Impressumsanschrift ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen, insbesondere für Impressum, Anbieterkennzeichnung, Rechnungsanschrift oder weitere ausdrücklich freigegebene Online-Angaben. Die Nutzung als private Wohnanschrift, Meldeadresse, gewöhnliche Privatpostadresse oder für sonstige nicht vereinbarte Zwecke ist unzulässig.

Die Nutzung der Anschrift ist auf die vereinbarten Projekte, Seiten, Markenauftritte oder sonstigen vertraglich erfassten Angebote beschränkt. Änderungen der Einsatzorte, Plattformen oder Nutzungszwecke sind rechtzeitig mitzuteilen. Der Kunde bleibt selbst dafür verantwortlich, seine Impressumsangaben auf Drittplattformen, Shops, Social-Media-Profilen oder Webseiten aktuell zu halten.

Eine Buchung oder Zahlung allein berechtigt noch nicht zur Nutzung der IMPREGO-c/o-Anschrift. Die Nutzung darf erst beginnen, nachdem IMPREGO den vorgesehenen Einsatz geprüft, die erforderliche Vollmacht erhalten und die Anschrift ausdrücklich freigegeben hat.

8. Digitale Vollmacht und Datenminimierung

Für Leistungen im Bereich Adressschutz, Impressumsanschrift, c/o-Nutzung, postalische Entgegennahme, Digitalisierung und Weiterleitungsleistungen ist eine wirksame digitale Vollmacht erforderlich. Im Regelfall wird hierfür die datensparsame Empfangs- und Zustellungsvollmacht verwendet. Sie erhebt nur die für den regulären Leistungsumfang grundsätzlich erforderlichen Angaben.

Eine erweiterte Identitäts- und Vertretungsvollmacht kann nur dann verlangt oder verwendet werden, wenn ein besonderer Leistungsumfang eine weitergehende Vertretung oder Identifikation erfordert oder wenn konkrete, nachvollziehbare Zweifel an Identität oder Berechtigung mit den vorhandenen Angaben nicht ausreichend geklärt werden können. In diesem Fall fordert IMPREGO nur die zur Klärung tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Angaben oder Nachweise an. Bis zur ausreichenden Klärung kann der betreffende Leistungsbestandteil zurückgestellt werden.

Ohne wirksame Vollmacht und ausdrückliche Freigabe kann kein Adressschutz eingerichtet oder aufrechterhalten werden. Die Standardvollmacht kann bereits vor der Buchung vollständig unter imprego.de/empfangsvollmacht/ eingesehen werden. Die erweiterte Vollmacht unter imprego.de/vollmacht/ ist nur für begründete Sonderfälle vorgesehen.

Postannahme und Weiterleitungsmodelle

Hier ist die operative Schiene geregelt: was angenommen wird, wann geöffnet wird, wann gerade nicht und wie Vertraulichkeit gewahrt wird.

Postservice

9. Postannahme, Benachrichtigung und Zuordnung

Soweit vertraglich vereinbart und eine wirksame Vollmacht vorliegt, nimmt IMPREGO eingehende Sendungen im Namen beziehungsweise für den Kunden entgegen und ordnet sie anhand der vorhandenen Daten dem jeweiligen Kundenkonto oder Vorgang zu. Sobald eine Sendung im Rahmen der Posteingangsbearbeitung erfasst und eindeutig zugeordnet ist, wird der Kunde per E-Mail über den Posteingang informiert. Eine Garantie für eine Benachrichtigung am Kalendertag des physischen Eingangs wird nicht geschuldet. Voraussetzung ist, dass die Sendung anhand der vereinbarten Angaben ausreichend zugeordnet werden kann.

Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, fehlen erforderliche Angaben oder bestehen erhebliche Zweifel an der Berechtigung, kann die Bearbeitung bis zur Klärung zurückgestellt, die Annahme verweigert oder eine Weiterleitung ausgesetzt werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung erforderlich ist.

10. Digitalisierung und digitale Bereitstellung im gebuchten Rhythmus

Mit der wirksamen Empfangs- und Zustellungsvollmacht gestattet der Kunde IMPREGO, eingehende Sendungen ausschließlich zum Zweck der vertragsgemäßen Digitalisierung zu öffnen. Eine gesonderte Einzelfreigabe für jeden Brief ist nicht erforderlich. Die Bearbeitung und digitale Bereitstellung erfolgen nach dem gebuchten Paket: Basis an 1 Bearbeitungstag pro Woche, Komfort an 3 Bearbeitungstagen pro Woche und Plus an 5 Bearbeitungstagen pro Woche. Die konkreten Bearbeitungstage werden im Rahmen der Freischaltung mitgeteilt beziehungsweise vereinbart.

Die Digitalisierung der eingehenden Briefpost ist im Paketpreis enthalten; eine gesonderte Gebühr je Scan wird nicht erhoben. Eine Öffnung und Einsichtnahme erfolgt nur insoweit, wie sie für die Digitalisierung und Übermittlung erforderlich ist. Eine inhaltliche Prüfung, Fristenkontrolle, rechtliche Bewertung oder sonstige Auswertung der Sendungen schuldet IMPREGO nicht, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

Soll eine konkrete Sendung ungeöffnet im Original weitergeleitet werden, muss die entsprechende Weisung IMPREGO vor der planmäßigen Digitalisierung vorliegen. Aufbewahrung, Originalweiterleitung, Sonderformate und sonstige Zusatzleistungen richten sich nach dem gebuchten Paket, der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.

11. Originalweiterleitung auf Wunsch

Auf Wunsch des Kunden kann eine Sendung im Original postalisch an eine benannte Weiterleitungsadresse versandt werden. Soll die Sendung ungeöffnet bleiben, muss IMPREGO die Weisung vor der planmäßigen Digitalisierung erhalten haben. Für die Originalweiterleitung gelten das bei Buchung ausgewiesene Bearbeitungsentgelt sowie die tatsächlich entstehenden Porto- und Versandkosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

In diesem Modell erfolgt keine Öffnung der Sendung zum Zwecke der Inhaltskenntnis oder Digitalisierung. Verarbeitet werden nur diejenigen äußerlich erkennbaren Daten, die zur Annahme, Zuordnung, Verpackung, Versandabwicklung und Dokumentation der Leistung erforderlich sind.

12. Vertraulichkeit und Bearbeitung von Sendungen

Imprego beziehungsweise Vosz-IT & More behandelt eingehende Sendungen und die dabei erkennbaren Inhalte vertraulich. Eine Einsichtnahme in den Inhalt erfolgt nur insoweit, wie dies für den konkret gebuchten Leistungsumfang erforderlich ist, insbesondere bei der vertragsgemäßen Digitalisierung und digitalen Bereitstellung.

Eine inhaltliche Nutzung, Auswertung oder Weitergabe von Sendungsinhalten zu anderen Zwecken erfolgt nicht, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat oder die Weitergabe zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Imprego.

13. Ausschlüsse, besondere Sendungen und Pakete

Gewöhnliche Briefpost, Einschreiben, Behördenpost, gerichtliche Schriftstücke sowie sonstige förmlich zuzustellende Schriftstücke werden im Umfang der wirksam erteilten Empfangs- und Zustellungsvollmacht entgegengenommen, soweit eine Entgegennahme durch einen Bevollmächtigten gesetzlich zulässig ist. Besondere gesetzliche Form-, Vorlage- und Nachweiserfordernisse bleiben unberührt. Die Annahme von Paketen, Nachnahmesendungen, Sendungen mit besonderen Lager- oder Transportanforderungen sowie sonstigen Sonderformaten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Imprego ist berechtigt, die Annahme oder Weiterbearbeitung solcher Sendungen abzulehnen, wenn dies aus organisatorischen, rechtlichen, technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist oder der vereinbarte Leistungsumfang überschritten wird.

14. Aufbewahrung, Versandrisiko und Zusatzkosten

Soweit Originalsendungen physisch weitergeleitet werden, trägt der Kunde die vereinbarten Versandkosten, Portokosten, Einschreibegebühren oder sonstigen Zusatzentgelte. Umfang und Häufigkeit der Weiterleitung ergeben sich aus dem gebuchten Modell.

Für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigungen durch externe Post- oder Versanddienstleister haftet Imprego nur nach Maßgabe dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften und nur insoweit, als die Ursache im eigenen Verantwortungsbereich liegt. Weitergehende Ansprüche aus dem Transportgeschehen gegenüber Dritten bleiben unberührt.

15. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die jeweilige Leistung erforderlichen Angaben, Dokumente, Zustimmungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Das gilt insbesondere für Namensdaten, ladungsfähige Angaben, gewerbliche oder unternehmerische Zuordnungen, Domainwünsche, technische Zugangsdaten, Identitätsangaben, Zustimmungen zu vorzeitigem Leistungsbeginn, Weiterleitungsadressen und die digitale Vollmacht.

Änderungen der E-Mail-Adresse, der Weiterleitungsadresse oder sonstiger Erreichbarkeiten sind unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungshindernisse, die auf fehlende, verspätete, unrichtige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückgehen, gehen nicht zu Lasten von Imprego.

16. Domains, E-Mail und technische Einrichtung

Soweit Domain-, E-Mail- oder technische Einrichtungsleistungen Bestandteil der Buchung sind, hängt die Leistungserbringung zusätzlich von der Verfügbarkeit, Freigabe, technischen Durchführbarkeit und Mitwirkung des Kunden ab. Eine Garantie für die Registrierung bestimmter Domains, die dauerhafte Verfügbarkeit externer Systeme oder die jederzeitige Erreichbarkeit fremder Infrastrukturen wird nicht übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde ist verpflichtet, gewünschte Schreibweisen, Weiterleitungen, Zieladressen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zu prüfen. Offensichtliche Fehler oder notwendige Korrekturen sind unverzüglich mitzuteilen.

Zahlung, Laufzeit und Widerruf

Die kaufmännische Schiene: Vergütung, Zusatzkosten, Laufzeit, Leistungsstopp und was für Verbraucher zusätzlich gilt.

Kaufmännisch

17. Preise und Fälligkeit

Es gelten die jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preisangaben gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Recht, Leistungen bis zur Klärung offener Forderungen ganz oder teilweise zurückzustellen, bleibt vorbehalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

18. Zusatzkosten bei Sonderleistungen

Die Digitalisierung der gewöhnlichen eingehenden Briefpost ist im Paketpreis enthalten; eine gesonderte Gebühr je Scan wird nicht erhoben. Zusatzkosten können für ausdrücklich zusätzlich beauftragte Leistungen entstehen, insbesondere Originalweiterleitungen, besondere Versandarten, Paketbearbeitung, Sonderformate oder sonstige nicht vom Grundpaket umfasste Leistungen.

Dies gilt auch dann, wenn ein Kunde Leistungen nachträglich erweitert oder zusätzliche Projekte, Domains, E-Mail-Postfächer, Plattformen oder individuell abgestimmte Zusatzleistungen hinzubucht.

19. Laufzeit, Beginn und Bereitstellung

Für die Pakete Imprego Basis, Komfort und Plus wird ein monatlich wiederkehrendes Abonnement vereinbart. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Das Abonnement kann zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden; es verlängert sich ohne Kündigung jeweils um einen weiteren Monat. Für andere oder individuell vereinbarte Leistungen ergibt sich die Laufzeit aus dem jeweiligen Angebot, der Bestätigung, der Rechnung oder der konkreten Leistungsbeschreibung. Einmalige Leistungen enden mit ihrer vollständigen Erbringung.

Der Beginn des Adressschutzes und die Freigabe der IMPREGO-c/o-Anschrift hängen davon ab, dass alle erforderlichen Unterlagen, Daten, Zustimmungen und Vollmachten vollständig vorliegen und IMPREGO den vorgesehenen Einsatz ausdrücklich freigegeben hat. Eine bereits erfolgte Zahlung oder Buchung ersetzt diese Prüfung und Freigabe nicht. Vorherige Bearbeitungsschritte können vorbereitet werden, begründen aber noch keinen Anspruch auf vollständige Freischaltung einzelner Leistungsbestandteile.

20. Leistungsstopp bei Zahlungsverzug oder fehlenden Unterlagen

IMPREGO beziehungsweise Vosz-IT & More ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zurückzustellen, solange erforderliche Angaben, Freigaben, Zustimmungen, aktuelle Weiterleitungsdaten oder die digitale Vollmacht fehlen. Gleiches gilt bei konkreten, nachvollziehbaren Zweifeln an Identität oder Berechtigung, soweit diese für den betreffenden Leistungsumfang erheblich sind und zunächst geklärt werden müssen.

Bei Zahlungsverzug kann Imprego die Annahme, Digitalisierung oder Weiterleitung weiterer Sendungen aussetzen, Zusatzleistungen zurückhalten oder die weitere Bearbeitung bis zur vollständigen Klärung offener Punkte einstellen, soweit dies rechtlich zulässig und für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich ist.

20a. Elektronische Kündigungsfunktion

Für online abschließbare laufende Verträge stellt IMPREGO unter imprego.de/kuendigung eine elektronische Kündigungsfunktion bereit. Die Kündigung kann ohne Kundenkonto oder Login erklärt werden. Nach elektronischer Übermittlung wird eine Bestätigung mit Inhalt, Datum, Uhrzeit und Vorgangs-ID an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.

Andere gesetzlich zulässige Kündigungswege bleiben unberührt.

21. Widerruf bei Verbrauchern und elektronische Widerrufsfunktion

Verbraucher erhalten die Informationen zum Widerrufsrecht auf der gesonderten Seite imprego.de/widerruf. Soweit für einen über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzvertrag eine elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB bereitzustellen ist, steht diese unter imprego.de/widerruf/#widerrufs-funktion zur Verfügung. Nach elektronischer Übermittlung wird eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.

Bei Leistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollen, können Wertersatzpflichten entstehen oder das Widerrufsrecht nach vollständiger Vertragserfüllung vorzeitig erlöschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Bereits registrierte Domains, eingerichtete E-Mail-Postfächer oder andere bereits vollständig oder teilweise erbrachte digitale Leistungen können vom Widerruf gesetzlich ausgenommen oder nur eingeschränkt rückabwickelbar sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Haftung und Schlussbestimmungen

Die üblichen Leitplanken, ohne die jede AGB wie ein Auto ohne Bremsen wäre.

Final

22. Haftung

Imprego beziehungsweise Vosz-IT & More haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.

23. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Vosz-IT & More. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Kontakt

Für Rückfragen zu den AGB, zur digitalen Vollmacht oder zu einzelnen Leistungsbausteinen von Imprego.

Direkt

Direktkontakt

Fragen zu Adressschutz, Vollmacht, digitaler Bereitstellung, Originalweiterleitung, Domains, Einrichtung oder Vertragsdetails laufen bevorzugt per E-Mail oder über das Kontaktformular. Einen Rückruf kannst du ebenfalls über diese Wege anfragen.

Betreiber / VertragspartnerVosz-IT & More
AnsprechpartnerDieter Voß
E-Mailhallo@imprego.de

Kurzfassung

  • Marke / Angebot: Imprego
  • Vertragspartner: Vosz-IT & More
  • Ansprechpartner: Dieter Voß
  • Digitale Vollmacht: imprego.de/empfangsvollmacht
  • Originalweiterleitung: auf Wunsch; ungeöffnet nur bei rechtzeitiger Weisung vor der Digitalisierung
  • Digitalisierung: inklusive; Öffnung ausschließlich zur vertragsgemäßen Digitalisierung
  • Vertraulichkeit: Einsicht nur im vertraglich nötigen Umfang
  • Zusatzleistungen: mindestens in Textform vereinbaren
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