Hiermit bevollmächtige ich IMPREGO ausdrücklich, Sendungen entgegenzunehmen, die unter meinem Namen an meine vereinbarte IMPREGO-c/o-Anschrift gerichtet sind. Die Vollmacht umfasst gewöhnliche Briefpost, Einschreiben, Behördenpost, gerichtliche Schriftstücke sowie sonstige förmlich zuzustellende Schriftstücke, soweit eine Zustellung an einen rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter gesetzlich zulässig ist.
IMPREGO wird insoweit als Empfangs- und Zustellungsbevollmächtigter bestellt. Besondere gesetzliche Form-, Vorlage- und Nachweiserfordernisse bleiben unberührt. Die Vollmacht gilt ausschließlich für Sendungen an die vereinbarte IMPREGO-c/o-Anschrift. Private Post an meine persönliche Wohn- oder Meldeanschrift ist nicht Gegenstand dieser Vollmacht.
Posteingang und Digitalisierung: Sobald eine Sendung im Rahmen der Posteingangsbearbeitung erfasst und eindeutig zugeordnet ist, informiert IMPREGO per E-Mail. Mit dieser Vollmacht gestatte ich IMPREGO, eingehende Sendungen ausschließlich zum Zweck der vertragsgemäßen Digitalisierung zu öffnen. Eine separate Einzelfreigabe für jeden Brief ist nicht erforderlich. Die digitale Bereitstellung erfolgt nach dem gebuchten Paket an 1, 3 oder 5 Bearbeitungstagen pro Woche; die konkreten Bearbeitungstage werden bei der Freischaltung mitgeteilt beziehungsweise vereinbart.
Originalweiterleitung: Auf Wunsch kann das Original postalisch weitergeleitet werden. Soll es ungeöffnet bleiben, muss IMPREGO diese Weisung vor der planmäßigen Digitalisierung erhalten haben. Bearbeitungsentgelt sowie tatsächliche Porto- und Versandkosten werden nach der jeweils vereinbarten Preisregelung berechnet.
Widerruf, Adressschutz und Freischaltung: Die Buchung oder Zahlung allein berechtigt nicht zur Nutzung der IMPREGO-c/o-Anschrift. Die Nutzung beginnt erst nach Prüfung, wirksamer Vollmacht und ausdrücklicher Freigabe durch IMPREGO. Mit Nichterteilung oder Widerruf endet die Berechtigung zur Nutzung der IMPREGO-c/o-Anschrift und der damit verbundene Adressschutz. Wird nicht gleichzeitig eine geeignete Ersatzanschrift mitgeteilt, kann eine impressumspflichtige Webseite nicht mit dem bisherigen IMPREGO-Impressum öffentlich weiterbetrieben werden.